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06.02.2013
Unfall beim Türöffnen und der Anscheinsbeweis
Kommt beim Öffnen einer Fahrzeugtür zur Beschädigung eines vorbeifahrenden Fahrzeugs, so spricht der Anscheinsbeweis für eine Pflichtverletzung des Öffnenden. Der Öffnende haftet dann für den Schaden alleine, sofern der Vorbeifahrende ...