Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.09.2013

Unfall bei Wenden trotz Wendeverbot

Wird ein Wendemanöver an einer Stelle durchgeführt, die ein Wendeverbot nach § 41 Z 272 StVO vorsieht, so ist dies grob fahrlässig. Das grobe Verschulden des Wendenden überlagert daher eine etwaige Betriebsgefahr eines anderen ...