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13.09.2013
Unfall bei Wenden trotz Wendeverbot
Wird ein Wendemanöver an einer Stelle durchgeführt, die ein Wendeverbot nach § 41 Z 272 StVO vorsieht, so ist dies grob fahrlässig. Das grobe Verschulden des Wendenden überlagert daher eine etwaige Betriebsgefahr eines anderen ...