Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.08.2016

Unfall bei Wendemanöver

Im vorliegenden Fall war es durch ein unerwartetes Wendemanöver des Vorausfahrenden zu einem Verkehrsunfall gekommen. War dies für den Auffahrenden kein unabwendbares Ereignis i.S.v. § 17 III StVG, so haftet der Auffahrende ...