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23.08.2016
Unfall bei Wendemanöver
Im vorliegenden Fall war es durch ein unerwartetes Wendemanöver des Vorausfahrenden zu einem Verkehrsunfall gekommen. War dies für den Auffahrenden kein unabwendbares Ereignis i.S.v. § 17 III StVG, so haftet der Auffahrende ...