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19.02.2013
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei Meldung nach 40 Minuten
Ein Unfallverursacher, der sich vom Unfallort entfernt hat und sich 40 Minuten nach dem Unfall persönlich bei der Polizei gemeldet hat, hat dem Unverzüglichkeitsgebot nicht Folge geleistet. Auch wenn sich das Verhalten ...