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01.11.2011
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht)
Ein Unfall wird liegt bei einem plötzlichen Verkehrsereignis vor, in dessen Folge ein nicht unerheblicher Schaden entstanden ist. Die Grenze der Unerheblichkeit liegt bei ca. 40-50 Euro. Geringere Schäden sind zivilrechtlich einzufordern. Nur eindeutig nicht am Unfallgeschehen Beteiligte dürfen sich ...