Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.07.2017

Unentgeltliche Zuwendung bei Übernahme der Finanzierung durch den Ehemann?

„Unbenannte ehebedingte Zuwendungen“ unter Eheleuten, die der ehelichen Lebensgemeinschaft dienen und denen daher i.d.R. ein im ehelichen Verhältnis begründetes Motiv für die Zuwendung zu Grunde liegt, werden zwar zivilrechtlich nicht als ...