Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2016

Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich wegen eines in die Ursprungsentscheidung einbezogenen Anrechts hat abfinden lassen ...