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02.05.2016
Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren
Die Durchführung des Versorgungsausgleichs im Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG ist teilweise unbillig, wenn ein Ehegatte sich wegen eines in die Ursprungsentscheidung einbezogenen Anrechts hat abfinden lassen ...