Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.09.2013

Unaufklärbarer Unfall

Ist nach dem beiderseitigen Parteivortrag und dem Ergebnis der Beweisaufnahme eines Unfalls im Kreisverkehr nicht zu klären, wer sich verkehrswidrig verhalten hat, so haften die Beteiligten jeweils zur Hälfte für den entstandenen Schaden. ...