Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.02.2015

Unauffindbares Originaltestament

Es spricht nicht für die Vernichtung des Originaltestaments durch den Erblasser, wenn dieses nicht auffindbar ist. Die Errichtung und der Inhalt des Testaments kann durch durch sämtliche Beweismittel nachgewiesen werden (zB. Zeugen), wobei jedoch strenge Anforderungen zu stellen sind. ...