Artikel
19.08.2014
Unangemessene Benachteiligung der Ehefrau - Ehevertrag sittenwidrig!
Im Rahmen der konkreten Bedarfsbemessung genügt es, dass der Bedürftige die in den einzelnen Lebensbereichen anfallenden Kosten überschlägig darstellt, so dass sie nach § 287 ZPO, der über § 113 Abs. 2 FamFG Anwendung findet, geschätzt werden können. ...