Artikel
02.05.2014
Unangekündigte Hausbesuche durchs Jugendamt
Sofern gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, ist das Jugendamt berechtigt und verpflichtet (§ 8a Abs. 1 SGB VIII), unangemeldet Hausbesuche durchführen. Das Amt ist nämlich zur Gefährdungseinschätzung gehalten, den Sachverhalt weiter aufzuklären ...