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02.05.2013
Umwandlung
Unter Umwandlung versteht man im Mietrecht die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Auf diesem Weg wird ein wohnungsweiser Verkauf des Objekts möglich. Die Umwandlung ist ein rein formaler Akt, aus dem sich kein besonderes Kündigungsrecht seitens eines neuen Eigentümers oder aber des bisherigen Vermieters ableitet. ...