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01.04.2014
Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine ungarische
Nur eine neue Fahrerlaubnis, der eine Eignungsüberprüfung gem. Art. 7 EWGRL Nr.439/1991 vorangegangen ist, ist anzuerkennen. Dieser Nachweis einer eignungsfeststellenden Überprüfung ist zumindest dann nicht erbracht, wenn der Führerschein einem anderen Führerschein lediglich ...