Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Umtausch einer nicht anerkennungsfähigen tschechischen Fahrerlaubnis in eine ungarische

Nur eine neue Fahrerlaubnis, der eine Eignungsüberprüfung gem. Art. 7 EWGRL Nr.439/1991 vorangegangen ist, ist anzuerkennen. Dieser Nachweis einer eignungsfeststellenden Überprüfung ist zumindest dann nicht erbracht, wenn der Führerschein einem anderen Führerschein lediglich ...