Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.10.2012

Umorganisation von Flügen wegen Streiks

Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie nicht befördert worden sind, weil ihr Flug infolge eines Streiks umorganisiert wurde, der zwei Tage zuvor auf dem Flughafen stattgefunden hatte. Der Ausgleich ist nicht nur bei ...