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01.11.2013
Umlagefähigkeit der Beseitigungskosten für ein Wespennest und der Hausmeisterkosten
Grundsätzlich sind Hausmeisterkosten nur insoweit umlagefähig, als sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betreffen, vgl. § 2 Nr. 14 BetrKV. Nicht umlagefähig sind z.B. Überwachung der gesamten ...