Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2013

Umlagefähigkeit der Beseitigungskosten für ein Wespennest und der Hausmeisterkosten

Grundsätzlich sind Hausmeisterkosten nur insoweit umlagefähig, als sie nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betreffen, vgl. § 2 Nr. 14 BetrKV. Nicht umlagefähig sind z.B. Überwachung der gesamten ...