Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.06.2016

Umkleidezeit ist Arbeitszeit!

Das Umkleiden für die Arbeit ist Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber eine Weisung, sich im Betrieb umzukleiden nicht ...