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11.05.2016
Umkehr der Beweislast bei grobem Behandlungsfehler eines Tierarztes
Im Juli 2010 stellte sie ihr Pferd dem beklagten Tierarzt wegen einer Verletzung am rechten hinteren Bein zur Behandlung vor. Der Beklagte verschloss die Wunde, nahm aber keine weiteren Untersuchungen vor. Einige Tage später wurde eine Fraktur des verletzten ...