Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Umgestürzter Baum - Grundstückseigentümer haftet für Schäden!

Hat ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück befindliche Bäume nicht durch einen Fachmann ausreichend kontrollieren lassen, so haftet der Eigentümer für Schäden, die beim Umstürzen des Baumes entstanden sind ...