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02.07.2012
Umgestürzter Baum - Grundstückseigentümer haftet für Schäden!
Hat ein Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück befindliche Bäume nicht durch einen Fachmann ausreichend kontrollieren lassen, so haftet der Eigentümer für Schäden, die beim Umstürzen des Baumes entstanden sind ...