Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2014

Umgangsrecht des biologischen Vaters und die Wiederaufnahme des Verfahrens

Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO in Verbindung mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), so dass eine später ergangene Entscheidung des ...