Artikel
03.09.2014
Umgangsrecht des biologischen Vaters und die Wiederaufnahme des Verfahrens
Auf ein Umgangsrechtsverfahren, das vor dem 31. Dezember 2006 formell rechtskräftig abgeschlossen worden ist, ist § 580 Nr. 8 ZPO in Verbindung mit § 48 Abs. 2 FamFG nicht anzuwenden (§ 35 EGZPO), so dass eine später ergangene Entscheidung des ...