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02.09.2013
Umgang des Berufsbetreuers mit Geldern des Betreuten
Hat ein Betreuer die Vermögenssorge inne, so ist es seine Aufgabe, die Gelder des Betreuten ausschließlich in dessen Interesse zu verwalten. Dies bedeutet auch, dass das zum Vermögen gehörende Geld verzinslich anzulegen ist, sofern es nicht zur Ausgabenbestreitung ...