Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.03.2012

Umfang des Forderungsübergangs bei „Hartz IV-Leistungen“

Erbringt ein Sozialleistungsträger an einen Arbeitnehmer Leistungen, weil der Arbeitgeber die Vergütung nicht zahlt, geht der Vergütungsanspruch gemäß § 115 Abs. 1 SGB X in Höhe der an den Arbeitnehmer selbst gewährten Leistungen auf den Leistungsträger über. ...