Artikel
20.12.2013
Umfang der Räum- und Streupflicht bei Gehwegen
Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH müssen die Gehwege, soweit auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet, sowie die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege bestreut werden. ...