Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.12.2013

Umfang der Räum- und Streupflicht bei Gehwegen

Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH müssen die Gehwege, soweit auf ihnen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet, sowie die belebten, über die Fahrbahn führenden unentbehrlichen Fußgängerüberwege bestreut werden. ...