Artikel
05.09.2016
Uber - in Berlin verboten
Uber ist nach summarischer Prüfung gemäß § 2 I S.2 PBefG Personenbeförderungs-Unternehmerin im Sinne von § 15 II S.1 GewO. Der Begriff des Beförderers beschränkt sich nach ganz h.M. nicht darauf, wer faktisch die Beförderung durchführt. Uber betreibt ...