Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.09.2016

Uber - in Berlin verboten

Uber ist nach summarischer Prüfung gemäß § 2 I S.2 PBefG Personenbeförderungs-Unternehmerin im Sinne von § 15 II S.1 GewO. Der Begriff des Beförderers beschränkt sich nach ganz h.M. nicht darauf, wer faktisch die Beförderung durchführt. Uber betreibt ...