Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2012

Trunkenheitsfahrt und grobe Fahrlässigkeit - Versicherung zahlt nichts

Vorliegend hatte ein Fahrer unter Alkoholeinfluß (BAK von 1,73 Promille) ein Überholmanöver eingeleitet. Dies ist grob fahrlässig, so dass die Versicherung ihre Leistung auf Null kürzen kann. Schließlich ist der ...