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03.09.2012
Trunkenheitsfahrt und grobe Fahrlässigkeit - Versicherung zahlt nichts
Vorliegend hatte ein Fahrer unter Alkoholeinfluß (BAK von 1,73 Promille) ein Überholmanöver eingeleitet. Dies ist grob fahrlässig, so dass die Versicherung ihre Leistung auf Null kürzen kann. Schließlich ist der ...