Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Trotz unbehebbarem Mangel kein Rücktrittsrecht?

Der Käufer eines Neuwagens hat kein Rücktritt wegen eines unerheblichen, nicht behebbaren Mangels des Fahrzeugs (hier: klackendes Motorgeräusch, das beim Lastwechsel auftritt), der die Gebrauchstauglichkeit und den Komfort nur unwesentlich beeinträchtigt und ...