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03.02.2014
Trotz unbehebbarem Mangel kein Rücktrittsrecht?
Der Käufer eines Neuwagens hat kein Rücktritt wegen eines unerheblichen, nicht behebbaren Mangels des Fahrzeugs (hier: klackendes Motorgeräusch, das beim Lastwechsel auftritt), der die Gebrauchstauglichkeit und den Komfort nur unwesentlich beeinträchtigt und ...