Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Treuhandkonto im Namen des Betreuers?

Es ist eine Pflichtwidrigkeit nach §§ 1908 i Abs.1, 1837 BGB, wenn Gelder des Betreuten auf einem Treuhandkonto angelegt werden, dessen Inhaber der Betreuer ist. Hierbei wird gegen das Gebot der getrennten Vermögensverwaltung (§ 1805 BGB) verstoßen. ...