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01.10.2012
Treuhandkonto im Namen des Betreuers?
Es ist eine Pflichtwidrigkeit nach §§ 1908 i Abs.1, 1837 BGB, wenn Gelder des Betreuten auf einem Treuhandkonto angelegt werden, dessen Inhaber der Betreuer ist. Hierbei wird gegen das Gebot der getrennten Vermögensverwaltung (§ 1805 BGB) verstoßen. ...