Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Treppenhaus

Das Treppenhaus ist eine zur Mietsache gehöriger Gemeinschaftsfläche, die vom Mieter benutzt werden darf, sofern andere Mieter nicht hierdurch beeinträchtigt werden. Dies berechtigt den Mieter beispielsweise, Fußmatten vor der Haustür auszulegen, sofern dies mietvertraglich nicht verboten wurde. Ein entsprechendes Fußmatten-Verbot ist ...