Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Treppenhaus als Abstellkammer?

Immer öfter nutzen Mieter auch Teile des Treppenhauses, um Dinge abzustellen. Es werden Schuhe in Regale sortiert, Schränke montiert u.a.m.. Zulässig ist dies nur bedingt. Für den Einbau oder das Abstellen von Regalen oder Schränken ist zunächst die Genehmigung des Vermieters erforderlich. Die Genehmigung kann auch konkludent erfolgen, indem z.B. ein aufgestellter Schrank ...