Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Treppenhaus - keine Verschönerungen mit Bildern!

Mieter sind nicht berechtigt, Bilder ohne Genehmigung im gemeinschaftlichen Treppenhaus aufzuhängen, da diese Anbringung eine Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten darstellt. Daher wurde der Mieter verurteilt, die von ihm im Treppenhaus ...