Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Treppenhaus - Kinderwagen und Rollstühle

Grundsätzlich kann das Abstellen von Kinderwagen und Rollstühlen im Treppenhaus nicht verboten werden. Im Einzelfall kann ein Verbot z.B. aufgrund von Platzmangel oder aber weil Fluchtwege versperrt würden, zulässig sein. Es ist Eltern auch nicht zuzumuten, den Kinderwagen über mehrere Stockwerke zu tragen, wenn ...