Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Trennungsunterhalt und die Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten

Sofern ein Ehegatte Trennungsunterhalt begehrt, so ist er grundsätzlich auch verpflichtet eine zum Zeitpunkt der Trennung ausgeübte Erwerbstätigkeit fortzusetzen. Nach Ablauf des Trennungsjahres ist diese in zumutbarer Weise auszuweiten, wenn es sich ...