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01.08.2017
Trennungsunterhalt bei Doppelehe
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt gemäß § 1361 BGB setzt den Bestand einer (wirksamen) Ehe voraus. Die materielle Wirksamkeit der Eheschließung richtet sich gemäß Art. 13 Abs. 1 EGBGB nach dem Heimatrecht jedes Verlobten zum Zeitpunkt der Eheschließung. ...