Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Trennung - Wer kriegt den Weinkeller?

Sofern ein Weinvorrat nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege ein Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt, handelt es sich bei dem Wein nicht um einen Haushaltsgegenstand. Somit kann der andere Ehepartner im Trennungsfall ...