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01.10.2012
Trennung - Wer kriegt den Weinkeller?
Sofern ein Weinvorrat nicht der gemeinsamen Lebensführung dient, sondern dessen Pflege ein Hobby eines der beiden Ehepartner darstellt, handelt es sich bei dem Wein nicht um einen Haushaltsgegenstand. Somit kann der andere Ehepartner im Trennungsfall ...