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25.06.2013
Totalschaden des Leasingfahrzeugs und die außerordentliche Kündigung
Ein Totalschaden oder eine erhebliche Beschädigung eines Leasingfahrzeuges führt nicht automatisch zu Beendigung des Leasingvertrages. Der Leasingnehmer hat jedoch in einem solchen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses kann nicht ausgeschlossen werden. ...