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03.09.2012
Totalbetreuung
Der Aufgabenbereich eines Betreuers muss im Bestellungsbeschluss definiert sein. Dabei dürfen dem Betreuer nur solche Aufgabenkreise übertragen werden, in denen eine Betreuung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 S. 1 BGB). Ausnahmsweise kann ein Betreuer für alle Angelegenheiten ...