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05.09.2017
Token-Datei sowie das Passwort sind bei Poliscan-Speed-Messungen herauszugeben
Zwar ist schon die den Betroffenen betreffende Messdatei nicht Aktenbestandteil. Da sie jedoch Grundlage und originäres, unveränderliches Beweismittel der Geschwindigkeitsmessung ist, ist sie rechtzeitig vor dem Prozess einem ...