Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Tierhaltungsverbot im Mietvertrag

Ein Mietvertrag darf kein allgemeines Tierhaltungsverbot beinhalten, weil damit auch die Haltung von Ziervögeln und Aquarienfischen untersagt wäre, die der Vermieter normalerweise dulden muss. Dies gilt jedoch nur, wenn die Haltung in üblicher Zahl und entsprechend der Wohnungsgröße erfolgt. ...