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10.07.2013
Tierhalterin haftet nicht für hengstischen Ausbruch ihres Wallachs
Die Beklagte aus Herne war Halterin eines im Jahre 1985 geborenen Wallachs. Das Pferd war in den Stallungen des als Tierhüter beauftragten Klägers, eines Pferdepensionswirtes aus Waltrop, untergestellt. Am 28.10.2009 kam es auf der zu den Stallungen gehörende Weide zu einer Verletzung einer seinerzeit 13jährigen Stute des Klägers, ...