Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.07.2013

Tierhalterin haftet nicht für hengstischen Ausbruch ihres Wallachs

Die Beklagte aus Herne war Halterin eines im Jahre 1985 geborenen Wallachs. Das Pferd war in den Stallungen des als Tierhüter beauftragten Klägers, eines Pferdepensionswirtes aus Waltrop, untergestellt. Am 28.10.2009 kam es auf der zu den Stallungen gehörende Weide zu einer Verletzung einer seinerzeit 13jährigen Stute des Klägers, ...