Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.12.2012

Tierhalterhaftung und der getretene Tierarzt

Ein Ausschluss der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf eigene Gefahr kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn sich der Geschädigte der Tiergefahr ausgesetzt hat, um aufgrund vertraglicher Absprache mit dem Tierhalter Verrichtungen an dem ...