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01.10.2013
Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche als Mehrbedarf
Kosten für den längerfristigen Besuch von Förderunterricht bei einem privaten Lehrinstitut (hier: Therapie einer Lese-Rechtschreib-Schwäche) können unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf begründen. ...