Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2012

Testamentsnachtrag muss ordnungsgemäß unterschrieben werden!

Lässt der Erblasser der von ihm unterschriebenen letztwilligen Verfügung einen Satz folgen, der eine weitere letztwillige Verfügung enthält, und unterschreibt diesen mit ...