Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Testament aus zwei Aufklebern?

Für das Vorliegen und die Wirksamkeit eines eigenhändigen Testamentes ist zwar weder eine ausdrückliche Bezeichnung als Testament erforderlich, noch stehen die Verwendung ungewöhnlichen Schreibmaterials und eine ungewöhnliche Gestaltung der Annahme eines Testamentes grundsätzlich ...