Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.06.2013

Telefonische Eigenkündigung - wirksam oder nicht?

Im vorliegenden Fall war das Arbeitsverhältnis durch eine seitens des Arbeitnehmers selbst mündlich (telefonisch) erklärte fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung aufgelöst worden. Dies war darüber hinaus mit besonderer Verbindlichkeit und Endgültigkeit mehrfach kundgetan worden. ...