Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
29.08.2011

Teilzeitangebot nur für Schwerbehinderte?

Der öffentliche Arbeitgeber ist nach § 2 Abs. 1 ATZ grundsätzlich berechtigt, aus wirtschaftlichen Gründen den Kreis der Beschäftigten zwischen dem 55. und dem 59. Lebensjahr, mit denen er einen ...