Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.06.2017

Teilkaskoversicherung und der herabgefallene Ast

Die Unmittelbarkeit als Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch aus der Teilkaskoversicherung aus Sturmschaden i.S.d. A.2.2.3 AKB 2008 erfordert eine tatsächliche Zwangsläufigkeit, der sich der Geschädigte nicht mehr entziehen kann. Auch die Erweiterung ...