Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.11.2014

Teileigentum mit Zweckbestimmung „Café“ nicht per Beschluss zu ändern!

Eine in der Teilungserklärung mit „Café mit Schnellimbiss“ bezeichnete Teileigentumsein ist eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter, so dass die Eigentümer keine Beschlusskompetenz haben, die zulässige Nutzung zu erweitern. ...