Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Tauwetter und Schnee und Eis auf dem Dach

Hauseigentümer trifft grundsätzlich keine die Pflicht, Dritte vor Dachlawinen zu schützen, wenn nicht besondere Umstände zur Annahme einer dahingehenden Verkehrssicherungspflicht führen. Dennoch müssen Hauseigentümer Warnschilder aufstellen oder ...