Artikel
03.12.2012
Tauwetter und Schnee und Eis auf dem Dach
Hauseigentümer trifft grundsätzlich keine die Pflicht, Dritte vor Dachlawinen zu schützen, wenn nicht besondere Umstände zur Annahme einer dahingehenden Verkehrssicherungspflicht führen. Dennoch müssen Hauseigentümer Warnschilder aufstellen oder ...