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03.09.2012
Tauben im Wohngebiet - bei 60 ist Schluss!
In einem reinen Wohngebiet ist es Anwohnern untersagt, einen Taubenschlag mit mehr als 60 Brieftauben auf dem Grundstück zu betreiben. Nach den Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung befand sich das fragliche Anwesen ...