Artikel
01.11.2012
Taschengeldparagraph
Der Taschengeldparagraph ermöglicht es Minderjährigen, im Rahmen ihres Taschengeldes ohne das elterliche Einverständnis Geschäfte zu tätigen. Betroffen sind Minderjährige, die über 7 und noch nicht 18 Jahre alt sind, da diese beschränkt geschäftsfähig sind. ...