Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Taschengeldanspruch - 5 Prozent des bereinigten Familieneinkommens

Es ist nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter für die Berechnung der Höhe des - auch für den Elternunterhalt einzusetzenden - Taschengeldanspruchs im Regelfall eine Quote von 5 % des bereinigten Familieneinkommens zugrunde legt. ...